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   VG Stuttgart, 17.05.2011 - 13 K 3505/09   

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https://dejure.org/2011,4986
VG Stuttgart, 17.05.2011 - 13 K 3505/09 (https://dejure.org/2011,4986)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.05.2011 - 13 K 3505/09 (https://dejure.org/2011,4986)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 13 K 3505/09 (https://dejure.org/2011,4986)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Zum Informationsanspruch einer GmbH gegenüber einer Behörde im Zusammenhang mit fiskalischen Hilfsgeschäften

  • JurPC

    Zum Informationsanspruch einer GmbH gegenüber einer Behörde im Zusammenhang mit fiskalischen Hilfsgeschäften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Amtlichkeit einer Information steht nicht der Zugang dieser im Rahmen eines fiskalischen Hilfsgeschäftes entgegen; Annahme der Amtlichkeit einer Information durch Zugang einer Information i.R.e. fiskalischen Hilfsgeschäfts bei der Behörde; Ausschluss eines ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • info-it-recht.de

    Informationsanspruch einer GmbH bei Behörde (hier: Fiskalische Hilfsgeschäfte)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Fiskalische Interessen, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Begriffsbestimmung - Fiskalische Interessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberecht und Informationsanspruch nach IFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Fiskalische Interessen, Begriffsbestimmung

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsichtsrecht aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht steht Auskunftsanspruch nach IFG nicht entgegen!

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsichtsrecht aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsicht bei nationalen Vergaben durch das Informationsfreiheitsgesetz?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberecht und Informationsanspruch nach den Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (IBR 2011, 1196)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2011, 728 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.2010 - 7 B 43.10

    Informationszugangsrecht; Insolvenzverwalter; Auskunftsanspruch

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.05.2011 - 13 K 3505/09
    Eine verdrängende Spezialität i.S.d. § 1 Abs. 3 IFG im Sinne einer Ausschließlichkeit, die den Rückgriff auf die allgemeine Norm sperrt, ist aber nur für solche Rechtsvorschriften anzunehmen, die in gleicher Weise wie das IFG Regelungen "über den Zugang zu amtlichen Informationen" treffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.11.2010 - 7 B 43/10 - in Juris).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 7 C 5.04

    Umweltinformation; informationspflichtige Stelle; Stelle öffentlicher Verwaltung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.05.2011 - 13 K 3505/09
    Die hier vertretene Rechtsansicht wird im Übrigen auch durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem in der Sache vergleichbaren Auskunftsbegehren nach dem Umweltinformationsgesetz vom 22.12.2004 (UIG) bestätigt, wonach Stellen der öffentlichen Verwaltung auch solche seien, die fiskalisch handeln und deshalb Unterlagen, die der Behörde im Rahmen einer fiskalischen Tätigkeit zugegangen sind, nicht von der Informationspflicht ausgenommen werden könnten (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 18.10.2005 - 7 C 5/04 - m.w.N. in Juris).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.05.2011 - 13 K 3505/09
    Sie müssen aber so detailliert und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen des geltend gemachten Ausschlussgrundes vom Gericht geprüft und das Vorliegen des Geheimhaltungsgrundes für die betreffenden Unterlagen tatsächlich angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.02.1996 - 1 B 37/95 - VG Berlin, Urt. v. 10.09.2008 - VG 2 A 167.06 - sowie zuletzt BVerwG, Beschl. vom 06.04.2011 - 20 F 20.10 - alle in Juris).
  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.05.2011 - 13 K 3505/09
    Sie müssen aber so detailliert und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen des geltend gemachten Ausschlussgrundes vom Gericht geprüft und das Vorliegen des Geheimhaltungsgrundes für die betreffenden Unterlagen tatsächlich angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.02.1996 - 1 B 37/95 - VG Berlin, Urt. v. 10.09.2008 - VG 2 A 167.06 - sowie zuletzt BVerwG, Beschl. vom 06.04.2011 - 20 F 20.10 - alle in Juris).
  • BVerwG, 10.08.2010 - 20 F 5.10

    Zum Begriff des Geschäftsgeheimnisses

    Auszug aus VG Stuttgart, 17.05.2011 - 13 K 3505/09
    Dazu gehören u. a. Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten oder Bezugsquellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.08.2010 - 20 F 5/10 - m.w.N. in Juris).
  • VG Berlin, 10.09.2008 - 2 A 167.06
    Auszug aus VG Stuttgart, 17.05.2011 - 13 K 3505/09
    Sie müssen aber so detailliert und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen des geltend gemachten Ausschlussgrundes vom Gericht geprüft und das Vorliegen des Geheimhaltungsgrundes für die betreffenden Unterlagen tatsächlich angenommen werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.02.1996 - 1 B 37/95 - VG Berlin, Urt. v. 10.09.2008 - VG 2 A 167.06 - sowie zuletzt BVerwG, Beschl. vom 06.04.2011 - 20 F 20.10 - alle in Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 15 A 861/17

    Anspruch eines Apothekers auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe eines nach §

    vgl. dazu im Einzelnen auch OVG LSA, Urteil vom 31. Mai 2016 - 3 L 314/13 -, juris Rn. 37; VG Bremen, Urteil vom 14. Mai 2018 - 4 K 646/17 -, juris Rn. 29; VG Berlin, Urteil vom 9. März 2017 - 2 K 111.15 -, juris Rn. 31; VG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2011 - 13 K 3505/09 -, juris Rn. 54 ff.; Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 1 Rn. 341 (für die Phase nach Abschluss des Vergabeverfahrens).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 7 OB 13/16

    Akteneinsichtsrecht; Annex; Konzessionierungsverfahren; Rechtsverhältnis;

    Aus diesem Grund sind auch die von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 02.10.2009 - 1 K 2144/08 -, juris), des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Urteil vom 17.05.2011 - 13 K 3505/09 -, juris) sowie des Verwaltungsgerichts Potsdam (Urteil vom 13.09.2013 - 9 K 2144/11 -, juris; Urteil vom 20.09.2013 - 9 K 2158/12 -, juris) auf das vorliegende Verfahren nicht übertragbar.
  • VG Karlsruhe, 30.09.2021 - 14 K 2520/20

    Auskunftsanspruch bezüglich Lage und Größe aller städtischen Grundstücke auf

    Zwar sei nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Zugangsanspruch auf Informationen aus hoheitlichem Verwaltungshandeln beschränken wollte (hierfür wird verwiesen auf VG Stuttgart, Urteil vom 17.05.2011 - 13 K 3505/09 -), ein amtlicher Zweck in dem genannten Sinne sei (im Hinblick auf die Ziele des Gesetzes) jedoch nicht gegeben, wenn - wie vorliegend - mit der Information weder die Transparenz des Verwaltungshandelns noch die Herstellung einer demokratischen Öffentlichkeit, der Gedanke der Partizipation der Bürger oder die Erfüllung eines Kommunikationsbedürfnisses der Verwaltung mit den Beteiligten gefördert werden könne.
  • VG Halle, 14.04.2015 - 2 A 14/15
    Es handelt sich indessen nicht nur dann um eine amtliche Information, wenn die Aufzeichnung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens nach § 9 VwVfG angelegt wurde, sondern auch dann, wenn die Aufzeichnungen wie hier - den schlichthoheitlichen oder fiskalischen Bereich betreffen (vgl. zum IFG: VG C-Stadt, Urt. v. 12.10.2009 2 A 20.08, juris Rn. 39; Urt. v. 08.09.2009 2 A 8.07, juris Rn. 19; Urt. v. 10.10.2007 2 A 101.06, 2 A 102.06, juris Rn. 25; VG Stuttgart, Urt. v. 15.05.2011 13 K 3505/09, juris Rn. 50 f.; Rossi, IFG, § 2 Rn. 10; Schoch, IFG, § 2 Rn. 42).

    Weder dem Wortlaut der §§ 1 und 2 IZG LSA noch den zugehörigen Gesetzesbegründungen lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber den Anspruch auf Informationszugang auf Informationen aus hoheitlichen Verwaltungstätigkeiten beschränken wollte (vgl. zum IFG: VG Stuttgart, Urt. v. 15.05.2011 13 K 3505/09, juris Rn. 50).

  • VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 242/13

    Vertrag der Stadt Neustadt mit BMW zum Dienstwagenleasing ein Geschäftsgeheimnis

    Zum anderen entspricht eine weite Auslegung des Begriffs der amtlichen Information auch dem Sinn und Zweck des Gesetzes, die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und die Möglichkeiten der Kontrolle staatlichen Handeln zu verbessern (für die Einbeziehung von Informationen im Rahmen fiskalischer Tätigkeiten auch VG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2011 - 13 K 3505/09 -, juris und VG Koblenz, Urteil vom 13. Juni 2013 - 4 K 191/13.KO -, juris).
  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 8 B 24/21

    Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH)

    Sie müssen aber so detailliert und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen des geltend gemachten Ausschlussgrundes vom Gericht geprüft und das Vorliegen des Geheimhaltungsgrundes für die betreffenden Unterlagen tatsächlich angenommen werden kann (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2011 - 13 K 3505/09 -, Rn. 72, juris).
  • VG Schleswig, 08.04.2021 - 8 A 248/18

    Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH)

    Sie müssen aber so detailliert und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen des geltend gemachten Ausschlussgrundes vom Gericht geprüft und das Vorliegen des Geheimhaltungsgrundes für die betreffenden Unterlagen tatsächlich angenommen werden kann (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2011 - 13 K 3505/09 -, Rn. 72, juris).
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